Farbscanns sind Pflicht!
So nicht ganz richtig, weil ...
Gefordert wird eine Bildliche Gleichheit.
Darunter fallen empfangene Handelsbriefe, Geschäftsbriefe und Buchungsbelege. Diese müssen aussehen wie ein „Abbild“, was aber nicht bedeutet, dass Auflösung und Farbe beibehalten werden müssen.
Relevante Informationen müssen von sachverständigen Dritten lesbar sein! (dies kann z.B. auch ein Fax mit 100dpi Auflösung sein)
Eine Farbpflicht besteht nur wenn:
Rz. 137 BMF Schreiben 14.11.2014
„Eine vollständige Farbwiedergabe ist erforderlich, wenn der Farbe Beweisfunktion zukommt (z.B. Minusbeträge in roter Schrift, Sicht-, Bearbeitungs- und Zeichnungsvermerke in unterschiedlichen Farben)"